Rechtliche Informationen

Informationen für reglementierte Berufe

Angaben zu Berufsbezeichnung, Bewilligungen und zuständigen Aufsichtsbehörden.

Berufsbezeichnung

Schlosser/in EFZ sowie Sicherheitstechniker/in Fachrichtung Wertbehältnisse – verliehen in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Unsere Techniker verfügen zusätzlich über Herstellerzertifikate für elektronische Tresorschlösser (EN 1300 Klasse A–C).

Reglementierte Tätigkeit

Das gewerbsmässige Öffnen von Wertbehältnissen ist eine sicherheitsrelevante Tätigkeit. Sie wird bei uns ausschliesslich nach Identitäts- und Berechtigungsprüfung und mit schriftlicher Protokollierung ausgeführt.

Bewilligungen

  • Kantonale Bewilligung für Sicherheits- und Schliesstechnikdienstleistungen, Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich
  • Eintrag im Handelsregister des Kantons Zürich (CH-ID CH-020.3.034.451-6)
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme CHF 5 Mio.

Aufsichtsbehörden

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Neumühlequai 10, 8090 Zürich.
Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich.
Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern.

Berufsrechtliche Regelungen

  • Obligationenrecht (OR), insbesondere Werkvertrags- und Kaufrecht
  • Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Preisbekanntgabeverordnung (PBV)
  • Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG)
  • Kantonale Vorschriften über sicherheitsrelevante Dienstleistungen

Die genannten Erlasse sind unter fedlex.admin.ch abrufbar.

Fachverbände

Mitgliedschaft im Verband Schweizerischer Sicherheits- und Schliesstechnikunternehmen sowie Teilnahme an jährlichen Weiterbildungen zu Öffnungstechnik und Normen (EN 1143-1, EN 1300).

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